Ihre Bedürfnisse bleiben.
Unterkunft & Betreuung
Viele Kollektivunterkünfte bieten geflüchteten Frauen keinen Schutz vor Gewalt. Es fehlen sicher zugängliche Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume. Abhängigkeitsverhältnisse führen zu Übergriffen durch Bewohner, Betreuer oder Sicherheitsangestellte. → Mehr
Asylverfahren
Wenn geflüchtete Frauen Gewalt aufgrund ihres Geschlechts erlebt haben, können sie deswegen Asyl beantragen. Weil sie darüber nicht informiert werden und bei der Befragung auch Männer anwesend sind, können sie nicht von ihren Erlebnissen erzählen. Deshalb erhalten sie oftmals kein Asyl in der Schweiz. → Mehr
Opferhilfe
Das Opferhilfegesetz soll Gewaltbetroffene durch Beratungen und Therapien unterstützen. Dies gilt jedoch nicht für Frauen, die Gewalt auf der Flucht oder im Herkunftsland erlebt haben. So wird ihnen der Zugang zu spezialisierten Hilfeleistungen verwehrt. → Mehr
Sexuelle Rechte
Geflüchtete Frauen können in der Schweiz nicht selbstbestimmt verhüten: Sie haben kaum Zugang zu Beratungsangeboten und die Finanzierung von Verhütungsmitteln ist nicht sichergestellt. So können sie ihr Menschenrecht auf selbstbestimmte Sexualität und Familienplanung nicht wahrnehmen. → Mehr